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E-Rechnung Software für Selbstständige und kleine Betriebe

Mit Numerato entsteht jede Rechnung zusätzlich als E-Rechnung im Standardformat (XRechnung, CII nach EN 16931) – als XML und PDF zum Download. Schon im Basic-Paket für 9,90 € im Monat.

E-Rechnungspflicht: was gilt für wen?

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland schrittweise Pflicht. Betroffen sind Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

  • Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt in der Regel ein E-Mail-Postfach.
  • Bis 31. Dezember 2026: Übergangszeit – Papierrechnungen und PDF-Rechnungen sind beim Ausstellen noch zulässig.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Für alle anderen bleiben Papier und PDF noch ein Jahr erlaubt.
  • Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht zum Ausstellen gilt grundsätzlich für alle inländischen B2B-Rechnungen.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine E-Rechnungen ausstellen müssen – empfangen müssen aber auch sie. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung; für deinen Einzelfall frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

XRechnung, ZUGFeRD, CII: die Formate kurz erklärt

Eine E-Rechnung ist kein hübsches PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, den die Buchhaltung des Empfängers automatisch auslesen kann. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931. Sie erlaubt zwei technische Schreibweisen (Syntaxen): UBL und CII.

  • XRechnung ist der deutsche Standard auf Basis der EN 16931. Sie ist eine reine XML-Datei und kann in UBL oder CII geschrieben sein. Öffentliche Auftraggeber verlangen sie häufig.
  • ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF, in das eine XML-Datei in CII-Syntax eingebettet ist. Ab dem Profil EN 16931 gilt es ebenfalls als E-Rechnung.
  • Ein reines PDF – auch per Mail verschickt – ist dagegen keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

So erstellst du E-Rechnungen mit Numerato

Du schreibst deine Rechnung wie gewohnt: Kunde auswählen, Positionen erfassen, bei Bedarf Rabatt oder Skonto eintragen. Numerato erzeugt daraus zusätzlich die E-Rechnung als XRechnung in CII-Syntax nach EN 16931. Du lädst sie als XML herunter, dazu gibt es die PDF-Ansicht für deine Unterlagen. Rechnungen verschickst du direkt aus der Software per Mail an deinen Kunden.

Das gilt auch für Teil-, Abschlags- und Schlussrechnungen, für Storno und Gutschrift. Ausgestellte Belege bleiben nach den GoBD-Grundsätzen unveränderbar. Die E-Rechnung ist in beiden Paketen enthalten – ohne Aufpreis und ohne Zusatzmodul.

E-Rechnungen empfangen und ablegen

Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach, über das deine Lieferanten dir Rechnungen schicken können. Wichtig ist, dass du die XML-Datei als Original aufbewahrst – sie ist der eigentliche Beleg, nicht eine daraus erzeugte Ansicht. Deine Ausgaben erfasst du in Numerato mit Beleg, sodass sie in deiner EÜR landen.

Checkliste: bereit für die E-Rechnung?

  1. Ein Postfach festlegen, an das Lieferanten E-Rechnungen schicken.
  2. Klären, ob dein Umsatz über oder unter 800.000 € liegt – davon hängt ab, ob du ab 2027 oder ab 2028 ausstellen musst.
  3. Rechnungsprogramm wählen, das E-Rechnungen nach EN 16931 erzeugt.
  4. Deine Firmendaten, Steuernummer bzw. USt-IdNr. und Bankverbindung vollständig hinterlegen – strukturierte Rechnungen brauchen saubere Stammdaten.
  5. Die Kundendaten prüfen, besonders bei öffentlichen Auftraggebern.
Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnung

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gilt: Empfangen können musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie spätestens ab dem 1. Januar 2028; lag dein Vorjahresumsatz über 800.000 €, bereits ab dem 1. Januar 2027. Prüfe deinen Einzelfall mit deinem Steuerberater.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, etwa als XRechnung oder ZUGFeRD. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung.

Welches Format erstellt Numerato?

Numerato erstellt jede Rechnung zusätzlich als E-Rechnung im Standardformat XRechnung in der CII-Syntax nach EN 16931. Du lädst sie als XML herunter, dazu gibt es die gewohnte PDF-Ansicht.

Ist die E-Rechnung im Basic-Paket enthalten?

Ja. Die E-Rechnung ist in Basic (9,90 € im Monat) und Pro (18,90 € im Monat) enthalten, ohne Aufpreis.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Freiwillig ausstellen darfst du sie trotzdem – viele Geschäftskunden bevorzugen sie.

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